Erbe: Miterben auszahlen? – alles gar nicht so einfach…

Unter Erbengemeinschaften gibt es meist einen Miterben, der Alleineigentümer der geerbten Immobilie sein möchte. Schön, wenn sich alle darauf einigen können. Das heißt aber auch, dass er die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft auszahlen muss. Was ist dabei wichtig? Und geht es wirklich so einfach?

Zunächst: alle Miterben der Erbengemeinschaft müssen diesem Anliegen zustimmen. Die Auszahlungssumme des Anteils an der Erbimmobilie entspricht dem Marktwert. Allerdings hat nicht jeder Miterbe Anspruch auf eine Auszahlung. In diesem Fall kann der Erbteil verkauft werden.
Vor der Auszahlung Informationen einholen

Bevor sich Erben für eine Auszahlung entscheiden, sollte der Marktwert der Immobilie professionell ermittelt werden. Hier kann ein regionaler Immobilienmakler oder ein Sachverständiger aushelfen. Der Immobilienprofi wird nach einem geprüften Bewertungsverfahren vorgehen. Entweder kommt das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Vergleichswertverfahren infrage. Welche Methode angewendet wird, hängt von der Immobilie ab.
Welche Auszahlungssummen können auf mich zukommen?

Je nach Immobilienwert fällt die auszuzahlende Summe unterschiedlich hoch aus. Bei einer Marktlage mit hoher Nachfrage, geringem Angebot und somit hohen Immobilienpreisen kann der Wert der Erbimmobilie in die Millionen gehen. Wer keine finanziellen Rücklagen hat, um die Auszahlungssummen zu stemmen, kann versuchen, sich bei Banken und anderen Finanzierungspartnern ein Darlehen genehmigen zu lassen.
Auszahlung vertraglich festhalten

Konnte sich der Erbe, der Alleineigentümer der Erbimmobilie sein möchte, mit den Anderen auf die Auszahlung der Erbanteile einigen? Falls ja, werden alle Bedingungen und Details in einem Auseinandersetzungsvertrag festgeschrieben.
Wem bringt eine Auszahlung Vorteile?

Wer von sehr hohen Freibeträgen und anderen steuerlichen Begünstigungen profitiert, für den kann eine Auszahlung finanziell vorteilhaft sein. Erben, die geringere Freibeträge und mehr Erbschaftssteuern zahlen müssen, nützt der Verkaufserlös der Erbimmobilie finanziell mehr als die Auszahlung der Miterben.

Ob sich die Auszahlung lohnt, kann ein regionaler Immobilienexperte beantworten. Häufig haben Makler Kontakte zu regionalen Erbrechtsexperten. Auch bei Streitigkeiten unter den Erben kann der Makler als Mediator fungieren und mit allen Erben nach einer gemeinsamen Lösung suchen. Entscheidet sich die Erbengemeinschaft dann einstimmig für den Verkauf, kann der Makler als Verkaufs- und Vermarktungsprofi diese Aufgabe übernehmen.
Sie wollen wissen, was Ihre Immobilie wirklich wert ist? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern.

Rufen Sie einfach in unserem Büro an unter 05681/999-3333 oder sprechen Sie unsere Makler in Homberg, Fritzlar, Melsungen oder Gudensberg direkt an.
Ihre Immo-Partner in Nordhessen!

Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Invisible.sk/Depositphotos.com

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